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Die bei Bundes- und Landtagswahlen geltende 5% Hürde hat zur Folge, dass je nach betrachteter Wahl das Votum von einigen Hunderttausend (auf Landesebene) bis hin zu mehreren Millionen Wählern (Bundesebene) keine parlamentarische Repräsentanz findet. Man kann der Ansicht sein, dass dieser Sachverhalt im Widerspruch zur Verfassung steht und dringend eine längst überfällige Korrektur wünschen.
Es gab 1990 schon eine erfolglose Klage gegen die 5% Hürde auf Bundesebene - damals stellte das Bundesverfassungsgericht den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Parlamente ÜBER eine vollumfängliche Repräsentanz der Wählerinnen und Wähler (typisches Argument der Weimarer Verhältnisse). Das Gericht stellte aber ausdrücklich klar, dass die damalige Einschätzung zukünftig zu überprüfen sei. Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv082322.html

In neuerer Zeit, am 9. November 2011, stellte das Bundesverfassungsgericht dem völlig entgegenstehend dann auch fest, dass eine 5% Klausel wegen genau der Nichtrepräsentanzproblematik bei EU-Wahlen unzulässig sei. Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/cs20111109_2bvc000410.html

Auf kommunaler Ebene wurden in vielen Jahren 5% Hürden mit derselben Argumentation erfolgreich weggeklagt.

Ein Weg kann für den LV Hessen der Piratenpartei sein, analog zur bereits beauftragten Verfassungsbeschwerde gegen den Hessentrojaner vorzugehen, um gerichtlich die Rechtmäßigkeit der 5% Hürde klären zu lassen.

Das Weitere Vorgehen des LV Hessen wäre:
1. Festsetzung/Beschluss eines Budgets für das anwaltliche Vorgespräch/Erstberatung und Durchführung derselben.

2. Durchführung eines vMBs mit genauer Verfahrensbeschreibung und Kostenvoranschlagangabe (Ergebnis des Vorgesprächs fließt ein).
Festsetzung eines Gesamtprojektbudgets.

3. Beauftragung für einen Beschwerdeführer beschließen, ausschreiben und Beauftragung ernennen.

4. Crowdfunding (z.B. bei Startnetxt) aufsetzen.
Eingetragen vor 5 Jahren von Gegenwind