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Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen Wohngebiet ergibt, wird der Investor durch einen städtebauliche Vertrag verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen

Antrag der LINKE vom 11.05.2016, OF 17/2
http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OF_17-2_2016%27

Erste Stellungnahme:
Zustimmung
Eingetragen vor 8 Jahren von P****a