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Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen Bebauungsplans. Für die bessere wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks als Wohngebiet Schaffung von 30 Prozent Öffentlich geförderten Wohnungen

Antrag der LINKE vom 11.05.2016, OF 16/2
http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OF_16-2_2016%27

Erste Stellungnahme:
Zustimmung
Ggf. unter Verzicht auf Punkt 3
Eingetragen vor 7 Jahren von P****a