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Unterstützer
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Es findet keine Wahl mehr statt.

Dementsprechend gibt es auch keine Parteien mehr. Diese werden in Vereine überführt, dürfen aber weiterhin den Namen Partei tragen, um die Zielsetzung des Vereins deutlich zu machen und nehmen weiterhin an der politischen, außerparlamentarischen Willensbildung teil Die Parteiteilfinanzierung entfällt, dafür können eingetragene Parteien als gemeinnützig anerkannt werden. Zusätzlich erhalten Parteien eine Unterstützung von 0,10 Euro für jedes Mitglied, dass nachgewiesenermaßen an zumindest einer parteiinternen Wahl teilgenommen hat.

Statt der Wahl werden die Mitglieder der Parlamente (mdP) für eine Amtszeit von längstens 7 Jahren ausgelost. Hierzu werden Loskreise gebildet, analog zu den bisherigen Wahlkreisen. Aus jedem Loskreis werden 3 Personen gezogen, desweiteren werden 3 weitere Personen gezogen, die direkt einem der Personen zugeordnet werden. Diese dienen als Nachrücker und werden, sollten sie nicht zum Einsatz kommen, nach einem Jahr durch eine erneute Auslosung ersetzt. Eine erneute Ziehung ist ausgeschlossen, es sei denn für Nachrücker, die nicht zum Einsatz gekommen sind. Verstirbt ein MdP, tritt von dem Mandat zurück, ist nicht mehr seinem Loskreis zugehörig, oder kann das Mandat aus anderen gewichtigen Gründen nicht mehr ausüben, tritt der direkte Nachrücker in das Mandat ein und es wird durch eine erneute Auslosung innerhalb des gleichen Loskreises innerhalb von 14 Tagen ein neuer direkter Nachrücker durch das Los bestimmt.

Ein MdP genießt während seiner Zeit im Parlament ohne Lohnfortzahlung und darüber hinaus für ein weiteres Jahr bei vollem Lohn Kündigungsschutz. Selbstständige erhalten im ersten Jahr der Parlamentszugehörigkeit und ein Jahr nach Austritt aus dem Parlament eine Ausgleichszahlung, die durch das Parlament festgelegt wird. Die Ausgleichszahlung nach Austritt richtet sich nach der Verweildauer im Parlament.

Jedes Parlament ist ein Vollzeit-Parlament, Nebentätigkeiten sind nur zu gestatten, wenn diese im Ehrenamt ausgeübt werden und entweder durch die parlamentarische Amtsausübung bedingt sind, oder karikativen, oder gemeinnützigen Zwecken dienen. Jede Nebentätigkeit ist anzuzeigen und durch das Parlament zu genehmigen und zu veröffentlichen, dass sich hierfür geeignete Regeln gibt.

Während der Mitgliedschaft im Parlament erhält ein jedes MdP eine Vergütung in Höhe des x-fachen des Mindestlohns einer 40-Stunden-Woche, sowie einen angemessenen Betrag y, für Loskreis-Büro, Angestellte etc. Der Präsident des Parlaments sowie der Kanzler erhält das maximal x+2-fache, die Minister das maximal x+1-fache. Der Betrag darf in keinem Fall das 10x des Mindestlohns übersteigen.

Teilnahme an der Lotterie (Alternative I):
Teilnahmepflicht (opt-out)
Das Los wird gezogen aus allen passiv Wahlberechtigten. Weder die Teilnahme noch die Veröffentlichung kann verweigert werden. Dessen ungeachtet bleibt das Recht auf (sofortigen) Rücktritt unangetastet.

Teilnahme an der Lotterie (Alternative II):
Registrierungspflicht (opt-in)
Das Los wird gezogen aus allen passiv Wahlberechtigten, die sich zuvor als Kandidierende registriert haben. Die Registratur bleibt bis auf Widerspruch bestehen, ist jedoch nur für denjenigen Loskreis gültig, in dem er eingereicht wurde. Nach einem Widerspruch ist eine erneute Registration möglich, jedoch erst nach Ablauf eines Jahres.

Folgen:
Allein für ein angenommenes Bundesparlament mit 900 Mitgliedern würden innerhalb von 70 Jahren ca. 72.900 Personen unmittelbar in Berührung kommen. Nimmt man für die Landesparlamente der Einfachheit halber eine durchschnittliche Anzahl von 100 Personen an, währen das in Summe (bei 16 Parlamenten, die ich zukünftig aber nicht als gegeben sehe) noch einmal 129.600 Menschen.
Die Fragen nach einer Frauen-, Behinderten-, migrationshintergrund-, Sonstirgendwas-Quote hätten sich automatisch erledigt, bei Alternative I deutlicher als bei Alternative II.
Die Chance innerhalb von 70 Jahren gezogen zu werden für eines der Parlamente liegt bei grob 0,31%. Das ist klein genug, um das "normale" Leben nicht durcheinander zu bringen, aber groß genug, um sich mit der Materie zu beschäftigen und sei es nur, um "hinterher nicht schlecht da zu stehen" (was sollen denn die Nachbarn denken).
Durch die Begrenzung auf 7 Jahre und die Unmöglichkeit, erneut gezogen zu werden, wenn man bereits einmal aktiv war, wird der Drehtüreffekt vermindert, da durch das Lossystem auch Seilschaften schwerer gemacht würden. Zudem ist die Entfernung "zum Volk" minimiert. Dennoch lässt sie ausreichend Zeit, Projekte um und sich in die Arbeit hinein zu versetzen.
Da es keine Parteien mehr gibt, gibt es auch keine Fraktionen mehr. Die MdP entscheiden nach freiem Willen, in welchen Ausschüssen sie tätig werden wollen. Zudem wird die Unabhängigkeit des Mandats deutlich gestärkt.
Die Macht der Parteien wird deutlich eingeschränkt, ohne ihre Teilnahme an politischen Willensbildung einzuschränken. Auch wenn anzunehmen ist, dass sich Parteimitglieder innerhalb eines Parlaments zusammenfinden werden, ergeben sich daraus keine systematischen Vorteile.
Problematisch und ungelöst ist das Rederecht. Wenn ich mir aber Piratenparteitage ansehe, sollte auch das nicht unlösbar sein, wenn man ein striktes Redekontingent einführt und die Regelung, dass man zu einer Angelegenheit nur einmal sprechen darf, es sei denn man sei direkt angesprochen.
Eingetragen vor 8 Jahren von P****a
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Gegen-argumente
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Punkt
http://www.zeit.de/2017/04/rechtspopulismus-demokratie-wahlen-buergerversammlungen-politisches-system-griechenland >>
Eingetragen vor 7 Jahren von rgeddert
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Gegen-argumente
-1
Punkte
tltr
tltr
Eingetragen vor 8 Jahren von RightOfParley
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