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Bodycams sind durch Dritte manipulierbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Bürger entlastende Aspekte tatsächlich gerichtsverwertbar ...
Bodycams sind durch Dritte manipulierbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Bürger entlastende Aspekte tatsächlich gerichtsverwertbar aufgenommen werden. Sie tragen auch nicht zu einer Deeskalation bei. Der hessische Pilotversuch zum Einsatz mobiler Videoüberwachung („Body-Cam“) ist nicht aussagekräftig, weil die Untersuchung nicht von unabhängiger Seite und nach wissenschaftlichen Kriterien mit vergleichbaren Kontrollgruppen über einen ausreichenden Zeitraum vorgenommen wurde. Insbesondere liegt nahe, dass der berichtete Rückgang an Gewalt gegen Polizeibeamte allein darauf beruhte, dass an den videoüberwachten Polizeieinsätzen drei Polizeibeamte teilnahmen statt sonst zwei.
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