Im Sinne von Verbraucherschutz müssen eindeutige Kennzeichnungen der Inhaltsstoffe erkennbar sein. Die Mikroschrift auf den Verpackungen ...
Im Sinne von Verbraucherschutz müssen eindeutige Kennzeichnungen der Inhaltsstoffe erkennbar sein. Die Mikroschrift auf den Verpackungen hat sich dafür als nicht zweckdienlich erwiesen. Eine neue Art der Kennzeichnung begrüßen wir.
Eingetragen vor 7 Jahren von P****a