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Punkte
Der Weg rein ist relativ klar. Der Weg raus nicht. >>
Eingetragen vor 6 Jahren von p_b_
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Punkt
Wenn eine Zugangsberechtigung nicht mehr besteht, muss dies angezeigt und umgesetzt werden.
Wenn eine Fraktion für eine Person eine Zugangsberechtigung genehmigt hat und der Umstand, der zu dieser Berechtigung geführt hat, nicht mehr fortbesteht, ist die Fraktion verpflichtet (BDSG), diese Änderung mitzuteilen. Daraufhin muss der Zugang gesperrt bzw gelöscht werden.

Da dies gesetzlich geregelt ist, besteht keine Notwendigkeit, es gesondert in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen.
Eingetragen vor 6 Jahren von P****a