-1
Punkte
Der Weg rein ist relativ klar. Der Weg raus nicht. >>
Eingetragen vor 6 Jahren von p_b_
0
Punkte
Handlungsauftrag greift m.E. bei Ausscheiden Mitarbeiter. Fraktion dürfte nicht klar sein, das Zugriff an Piraten in der Fraktion gebunden
Das bei Aussscheiden eines Mitarbeiters dessen Zugriff aufgrund gesetzlicher Vorgaben gelöscht werden kann, ist erfreulich. Allerdings bezog sich mein Punkt darauf, dass für den Fall, dass eine Fraktion unter Beteiligung min. eines Piraten Zugänge einrichten lässt und später die piratigen Mandatsträger aus der Fraktion ausscheiden, diese selbst aber fortbesteht, unklar ist, dass dann alle externen Zugriffe (nicht-Piraten) gelöscht werden. Ich kann nirgendwo erkennen, dass der gewährte Zugriff nach Erteilung noch an die Beteiligung von Piraten in der Fraktion gebunden wäre.

Um nicht missverstanden zu werden: ich bin für die Nutzung durch Fraktionen, möchte nur sichergehen, dass wir hintenraus keine Probleme haben.
Eingetragen vor 6 Jahren von p_b_