1
Punkt
Detaillierte Bedingungen des Kompromisses sind nicht bekannt. Zusagen für die Ewigkeit sind allgemein problematisch.
Im Grund wäre es schön, zu wissen, wie der Kompromiss im Detail aussieht. Wenn die Stadt z.B. am neuen Standort am Dokumentainstitut (hypothetisches Beispiel) in 40 Jahren eine U-Bahn bauen will, darf sie das Kunstwerk dann umsetzen (oder auch nur abreißen) ohne sich mit dem Künstler (oder dessen Erben) abstimmen zu müssen?

Vereinbarungen, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt "für die Ewigkeit" einschränken, erscheinen mir problematisch und sollten vermieden werden.
Allerdings scheint das Verfahren üblich zu sein und die Details einer Vereinbarung fallen in zu Zuständigkeit des OB (nicht der StaVo).

Ggf. sollten wir da nochmal nachhaken, was genau vereinbart wird.
Eingetragen vor 5 Jahren von ChristianH
0
Gegen-argumente