4
Punkte
Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Man sollte es selbst ausüben oder garnicht. "Familienwahlrecht" vereint alle Nachteile.
Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Wenn Kinder eine politische Meinung haben, sollte ihnen das Wählen (frei und geheim) ermöglicht werden. Das muss dann niemand für sie tun. Solange Kinder sich keine eigene Meinung zur Wahlentscheidung bilden können, sollte auch niemand stellvertretend für sie abstimmen.

Ein "Familienwahlrecht" vereint die Nachteile eines hohen Wahlalters (Kinder können nicht abstimmen) mit den schlimmsten Befürchtungen, die gegen ein niedriges Wahlalter ins Feld geführt werden (Instrumentalisierung von Kindern um die Meinung von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten zu unterstützen).
Eingetragen vor 7 Jahren von ChristianH
0
Gegen-argumente