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In der Regionalversammlung am 7. Oktober wird über den Teil-Regionalplan Energie für Nordhessen abgestimmt. Wesentlicher Inhalt ist die Festlegung von ca. 2% der Landesfläche als Windvorrangflächen zur Nutzung der Windenergie.
Außerdem enthält der Plantext Regelungen zu Freiflächen-Photovoltaik und Fracking.

Der Regionalplan muss sich an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans orientieren und wird nach der Abstimmung noch durch die Landesregierung genehmigt.
Eingetragen vor 7 Jahren von VolkerB
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Ausschluss von Fracking
Der Ausschluss von Fracking muss rechtskräftig werden, dafür braucht es einen Beschluss über den Regionalplan
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Windenergie ist die wesentliche Säule für das dezentrale Energiekonzept für Nordhessen. Entsprechend sind dafür auch Flächen nötig. >>
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Weniger PV auf Ackerland
Die Regelungen zur Begrenzung von Freiflächen PV auf überdurchschnittlich gutem Ackerland sind sinnvoll
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Nach fünf Jahren Planungszeit und 2 Offenlagen muss ein Planungsprozess auch zu einem Ergebnis kommen. >>
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Ausschlusswirkung greift
Mit dem Regionalplan gilt dann auch die Ausschlusswirkung für Windenergie auf anderen Flächen. Alte Anlagen können dann nicht mehr erneuert
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Die Landesregierung verlangt eine Planung mit Ausschluss-Wirkung. Dadurch können nur bestimmte Kriterien berücksichtigt werden. >>
Eingetragen vor 7 Jahren von VolkerB
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