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Die Landesregierung verlangt eine Planung mit Ausschluss-Wirkung. Dadurch können nur bestimmte Kriterien berücksichtigt werden.
Verschiedene Belange von Kommunen bei den Windflächen konnten nicht berücksichtigt werden, weil dadurch die Ausschlusswirkung des Plans hinfällig werden würde
Eingetragen vor 7 Jahren von VolkerB
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