Die Landesregierung verlangt eine Planung mit Ausschluss-Wirkung. Dadurch können nur bestimmte Kriterien berücksichtigt werden.
Verschiedene Belange von Kommunen bei den Windflächen konnten nicht berücksichtigt werden, weil dadurch die Ausschlusswirkung des Plans hinfällig werden würde
Eingetragen vor 10 Jahren von VolkerB