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Die Obergrenze bei der Einzahlung in die Rentenversicherung sorgt auch für eine Obergrenze der Rente. >>
Eingetragen vor 10 Jahren von BissigerPinguin
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Ob d gesetzliche Rente 1 Obergrenze haben sollte, müsste separat diskutiert werden. Wenn ja dann in einem festen Verhältnis z. Mindestrente
Mein Vorschlag:
Auch wenn die Höhe der Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse linear zum Lohn erfolgt, so sollte eine faktische Rentenobergrenze existieren, welche in einem festen Verhältnis zu einer Mindestrente/ HARTZ IV/ Höhe BGE steht.
Um auch im oberen Leistungsanspruchsbereich darzustellen, dass die Rentenhöhe von der Einzeahlungshöhe abhängig ist, empfehle ich eine degressive Abhängigkeit der Rentenhöhe zur Einzahlungshöhe, so dass die faktische Rentenobergrenze einen nie zu erreichenden Grenzwert darstellt.
Eingetragen vor 10 Jahren von k-nut